Update zu Photovoltaikanlagen
Wenn Sie in den letzten Jahren eine Photovoltaikanlage angeschafft haben und für den Vorsteuerabzug auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, fällt für die Einspeisevergütungen und den Eigenverbrauch Umsatzsteuer von 19 % an.
Ab 2023 besteht die Möglichkeit, gewisse Photovoltaikanlagen ohne Belastung durch die Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) zu entnehmen und so auch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zu vermeiden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem
- ein Batteriespeicher oder
- eine Wall-Box, mit der ein E-Auto geladen wird oder
- eine Wärmepumpe,
welche mit dem Strom der Photovoltaikanlage betrieben werden.
Nach einem neueren BMF-Schreiben kann die Entnahme von Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur zum aktuellen Zeitpunkt erfolgen. Ausnahmsweise ist jedoch eine rückwirkende Entnahme zum 01.01.2023 möglich, wenn die Entnahme bis spätestens 11.01.2024 gegenüber dem Finanzamt erklärt wird.