Gehaltserhöhung oder Sachleistung?

Nachdem für Gehaltserhöhungen sehr oft extrem hohe Belastungen an Steuern und Sozialabgaben entstehen, fällt es Unternehmen zunehmend schwerer, ihre Mitarbeiter mit der traditionellen Barlohnvergütung ausreichend zu motivieren. Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile anstelle der Gehaltserhöhung oder zusätzliche Sachleistungen liegen daher immer mehr im Trend.

Neben der angestrebten Anreiz- und Belohnungsfunktion für Mitarbeiter sind diese Zuwendungen für Arbeitgeber interessant, weil sich hier auch Arbeitgeber-Beiträge einsparen lassen.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren dem Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten genommen, Zuwendungen an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei bzw. pauschal besteuert zu gewähren. Trotzdem gibt es eine Reihe von Leistungen für die weiterhin Ausnahmen von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht bestehen, wenn diese zusätzlich zur geschuldeten Arbeitsvergütung erbracht werden.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber diese steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Vergütungen und Sachbezüge allen Arbeitnehmern gewähren, also auch den sog. Mini-Jobbern.

Der Gesetzgeber knüpft an abgabefreie und begünstigt besteuerte Zuwendungen eine Vielzahl von Voraussetzungen, die es zu beachten gilt und die bei den regelmäßig stattfindenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen von den Prüfern sehr intensiv unter die Lupe genommen werden. Stellt sich im Rahmen einer dieser Prüfungen heraus, dass die geforderten Bedingungen nicht vorliegen, werden die oben genannten Zuwendungen nachträglich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterworfen. Eine solche fehlerhaft angewandte Steuerfreiheit kann erhebliche negative Konsequenzen haben, insbesondere bei der Personengruppe der aushilfsweise Beschäftigten.

Wir führen hier alphabetisch die beliebtesten Geld- bzw. Sachleistungen auf, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewähren kann:

  • Aufmerksamkeiten (z. B. Blumenstrauß, Kekse)
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Auslagenersatz
  • Belegschaftsrabatte
  • Berufskleidung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Betriebsveranstaltungen
  • Erholungsbeihilfe
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Firmenwagen zur privaten Nutzung
  • Incentives
  • Jobtickets
  • Kindergartenzuschuss
  • Mahlzeiten
  • Überlassung oder Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör
  • Barzuschüsse zur Internet-Nutzung
  • Vermögensbeteiligungen
  • Warengutscheine (z.B. Tankgutschein, Belohnungsessen)
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Zuschüsse

Nähere Informationen zu den oben genannten Zuwendungen geben Ihnen gerne die Mitarbeiter unserer Lohnabteilung.

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2014

Beitragsbemessungsgrenze

monatlich in EUR

jährlich in EUR

Renten-, Arbeitslosenversicherung

5.950,00

71.400,00

Kranken-, Pflegeversicherung

4.050,00

48.600,00

Jahresarbeitsentgeltgrenze

 

 

Kranken-, Pflegeversicherung

4.462,50

53.550,00

Sachbezugswerte ab 01.01.2014

 

täglich in EUR

monatlich in EUR

Frühstück

1,63

48,90

Mittagessen

3,00

90,00

Abendessen

3,00

90,00

Unterkunft

---

216,00