Steuersparmodell Personengesellschaft

Durch Gründung einer Personengesellschaft kann beim Grundstücksverkauf zwischen den Gesellschaftern erheblich Grunderwerbsteuer gespart werden. In den meisten Fällen ergibt sich die Grunderwerbsteuer einfach aus dem Kaufpreis x Grunderwerbsteuersatz, in Bayern sind dies 3,5 %. Die Grunderwerbsteuer ist bundeslandabhängig und kann aktuell bis zu 6,5 % betragen.

Jedoch gibt es bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft eine Ausnahme. Hier wird als Bemessungsgrundlage nicht der Kaufpreis herangezogen, sondern ein weitaus niedrigerer Wert, der sich nach dem steuerlichen Bewertungsgesetz berechnet.

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht beim Ausscheiden des Gesellschafters aus einer Personengesellschaft eine Sonderregelung vor. Dabei ist es nicht relevant, ob diese Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb führt. Die Regelung gilt auch für eine reine Grundstücksgemeinschaft. Sind zum Beispiel drei Personen an einer Grundstücksgemeinschaft in Form einer GbR oder KG beteiligt und scheidet eine Person gegen Abfindung aus der Gesellschaft aus, dann wird die Grunderwerbsteuer für die verbleibenden beiden Personen nicht nach dem Kaufpreis des Anteils festgestellt, sondern nach dem sogenannten Bedarfswert.

Beispiel:

Grundstück in München mit einem Mehrfamilienhaus, Verkehrswert 3,6 Mio. Euro. Beteiligt sind drei Personen A, B und C zu je 1/3. A scheidet gegen Abfindung aus und verkauft somit 1/3 an dem Grundstück an B und C. B und C zahlen A dafür zusammen 1,2 Mio. Euro.

Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % (in Bayern) würde hier nach dem Kaufpreis berechnet 42.000 Euro betragen.

Der steuerliche Bedarfswert nach dem Bewertungsgesetz ist im Raum München generell sehr viel geringer und beträgt nur 2,4 Mio. Euro. Da in diesem Fall der steuerliche Bedarfswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist, wird die Grunderwerbsteuer entsprechend dem Anteil von 1/3 in Höhe von nur 28.000 Euro festgesetzt
(2,4 Mio. x 1/3 x 3,5 %).

Dadurch ergibt sich eine Ersparnis in Höhe von 14.000 Euro.