Verpachtung des Betriebsgebäudes - Achtung Steuerfalle

Bei größeren Investitionen einer Familien-GmbH steht man häufig vor der Frage, wer die Investition durchführen soll. Neben der GmbH als Investor können der bzw. die Gesellschafter oder dritte Personen in Frage kommen. Anhand von drei Möglichkeiten stellen wir Ihnen die wesentlichen Vor- und Nachteile bei Investitionen für ein Betriebsgebäude vor.

Investition Betriebsgebäude durch die GmbH

Vorteile:

Nachteile:

Investition Betriebsgebäude durch dritte Personen (z.B. Ehegatte oder Kinder)

Vorteile:

Nachteile:

Investition in Betriebsgebäude durch den bzw. die Mehrheits-Gesellschafter (Betriebsaufspaltung)

Diese Möglichkeit ist nur sinnvoll, wenn die Nutzung des Betriebsgebäudes langfristig sichergestellt ist.

Vorteile:

Nachteile:

Umsatzsteuerliche Organschaft, d. h. für beide Unternehmen wird nur eine gemeinsame Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben.

Bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung ist eine permanente Überwachung notwendig, um eine ungewollte Beendigung und damit die Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden. Neuinvestitionen sollten in jedem Fall frühzeitig individuell geprüft werden.