Wichtige Buchführungstipps für den Anlagenbereich

Im Folgenden werden zwei in der Praxis häufig auftretende Falschbuchungen im Anlagenbereich und deren richtige Verbuchung dargestellt.Bei Bezahlung des Anlageguts mit Skonto

    1. FALSCH:        Kreditor                           an             Bank
                                                                                    erhaltene Skonti

        RICHTIG:       Kreditor                           an             Bank
                                                                                    Anlagegut (z. B. Maschine)

    2. Bei Buchung der Kosten für Erst-Installation eines PCs

        FALSCH:        Hard-/Softwarekosten
                             Vorsteuer                        an             Kreditor oder Bank

        RICHTIG:       Anlagegut
                             (z. B. Büroeinrichtung)
                             Vorsteuer                        an             Kreditor oder Bank

Zum besseren Verständnis sind die folgenden beiden Begriffserläuterungen zu beachten:

Anschaffungskosten

Hierunter fallen Aufwendungen für den Erwerb des Vermögensgegenstands. Daneben sind auch Kosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten sind ebenfalls zu erfassen. Anschaffungspreisminderungen, wie Rabatte, Boni, Skonti oder Mängelnachlässe sind hingegen abzuziehen. Die Anschaffungskosten berechnen sich somit wie folgt:

        Anschaffungspreis
+     Anschaffungsnebenkosten
 -     Anschaffungspreisminderungen
+     nachträgliche Anschaffungskosten
_______________________________

=     Anschaffungskosten

Finanzierungskosten gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten, sondern zu den sofort abziehbaren Geldbeschaffungskosten. Hierzu zählen z. B. Notargebühren wegen Eintragung einer Grundschuld, Zinsen und Abschlussgebühren.

Anschaffungsnebenkosten

Diese zielen zwar nicht unmittelbar auf den Erwerb ab, hängen aber eng mit ihm zusammen. Außerdem fallen darunter z. B. auch Kosten für das Aufstellen oder technische Umrüstung des Anlageguts. Anschaffungsnebenkosten sind beispielsweise