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Geschenke

Weihnachtszeit = Geschenkezeit

Die Weihnachtszeit naht und damit auch die Zeit der Geschenke. Bei uns finden Sie steuerliche Tipps rund ums Thema Geschenke.

Weihnachtsgeschenke an Kunden und Mitarbeiter

Weihnachtsgeschenke gehören auch im betrieblichen Bereich zum guten Ton. Bei Geschenken an Geschäftspartner und Kunden sind diese bis zu einem Wert von 35 Euro netto als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Der Beschenkte muss das Geschenk als Einnahme versteuern. Alternativ kann auch der Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abführen.
Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer gehören regelmäßig zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Laden Sie Ihre Mitarbeiter daher lieber zu einer schönen Weihnachtsfeier ein. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr sind bis zu einem Betrag von 110 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Spenden

Die Unterstützung von Bedürftigen ist für viele Menschen gerade zur Weihnachtszeit eine wichtige Geste der Nächstenliebe. Steuerlich werden Zuwendungen an anerkannte gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen gefördert.
Bitte bewahren Sie Spendenbescheinigungen als Nachweis für Ihre Einkommensteuererklärung auf. Bei Geldspenden bis 200 Euro reicht auch eine Kopie des jeweiligen Kontoauszugs.
Bei Sachspenden (z.B. Kleidung) sollten Betriebe jedoch aufpassen: Wurde die Ware mit Vorsteuerabzug eingekauft, muss bei der Entnahme auch Umsatzsteuer abgeführt werden!

Geschenke im Familienkreis

Wenn die Weihnachtsgeschenke im Familienkreis etwas größer ausfallen, sollte bedacht werden, dass Geschenke der Schenkungsteuer unterliegen. Im Rahmen der Vermögensübergabe an Kinder und Enkel sollten daher die steuerlichen Freibeträge von 400.000 bzw. 200.000 Euro beachtet werden.

Regelungen für den Ernstfall

Gerade in der besinnlichen, familiären Atmosphäre der Weihnachtszeit keimen auch Überlegungen zur Regelung des Erbes. Hierbei sollten Sie sich mit folgenden Fragestellungen vertraut machen:

„Wer soll Erbe werden?"
„Wer soll welche Vermögensgegenstände erhalten?“
„Entspricht das gesetzliche Erbrecht meinem Willen oder brauche ich ein Testament?“

Oft vernachlässigt wird auch die Notwendigkeit von Vollmachten. Dabei kann jeder von uns in eine Situation gelangen, in der er selbständig keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.
Mit der Erteilung einer Generalvollmacht beispielweise ersparen Sie der Person Ihres Vertrauens im Ernstfall viele rechtliche Hürden.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtzeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Susann Hädrich Steuerberaterin

Susann Hädrich
Steuerberaterin
(angestellt gemäß § 58 StBerG) 

Gabriele Wöllmer Steuerberaterin

Gabriele Wöllmer
Steuerberaterin
(angestellt gemäß § 58 StBerG) 

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