Die korrekte Rechnung
Zahlreiche gesetzliche Vorschriften regeln, welche Anfordernisse an eine korrekte Rechnung gestellt werden müssen. Diese müssen in jedem Unternehmen bei der Rechnungstellung beachtet werden. Doch auch bei Eingangsbelegen ist zu prüfen, ob alle gesetzlich geforderten Mindestbestandteile enthalten sind, ansonsten kann kein Vorsteuer-Abzug geltend gemacht werden.
Folgende Mindestbestandteile fordert das Umsatzsteuerrecht im Normalfall: |
Rechnung
(ab € 250 brutto) |
Kleinbetrags-rechnungen (bis € 250 brutto) |
vollständige Namen und Anschrift und |
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ja |
ja |
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ja |
nein |
die Steuernummer oder USt-ID-Nummer des leistenden Unternehmers |
ja |
nein |
das Rechnungsdatum |
ja |
ja |
Rechnungsnummer (= fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung einmalig vergeben wird) |
ja |
nein |
Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Leistungsbeschreibung bei Dienstleistungen |
ja |
ja |
Lieferungs-/Leistungsdatum |
ja |
nein |
Entgelt |
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ja |
ja |
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ja |
nein |
anzuwendender Steuersatz |
ja |
ja |
Steuerbetrag |
ja |
nein |
Besonderheiten bei der Abrechnung von Anzahlungen
Anforderungen:
Grundsätzlich sind für Anzahlungsrechnungen die selben Grundsätze wie für „normale“ Rechnungen zu beachten. Das voraussichtliche Lieferungs/- und Leistungsdatum ist anzugeben.
Wenn in der Schlussrechnung die Anzahlungen verrechnet werden, ist es wichtig, die Umsatzsteuer nicht doppelt auszuweisen. Das heißt, der auf die Anzahlung entfallende Steuerbetrag muss mit in Abzug gebracht werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Beispiel einer Schlussrechnung:
Kauf einer Produktionsmaschine zum Gesamtpreis von € 595.000, Anzahlungen zu je € 119.000 werden am 08.04., 09.05. und 13.07. geleistet. Die Lieferung erfolgt am 15.08.2016.
Rechnung Nr. 153904 Rosenheim, 15.08. Anzahlungen vereinnahmt am 08.04., 09.05. und 13.07.
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Bitte beachten Sie:
In Einzelfällen und bestimmten Branchen können weitere Anfordernisse bei der Rechnungsstellung relevant sein. Sprechen Sie uns an, wenn Fragen und Unklarheiten bestehen.
Für die praktische Handhabung können Sie unseren kostenlosen Flyer zur Rechnungsstellung online oder telefonisch anfordern.