Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Springe direkt zum Menü
korrekte Rechnung

Die korrekte Rechnung

Zahlreiche gesetzliche Vorschriften regeln, welche Anfordernisse an eine korrekte Rechnung gestellt werden müssen. Diese müssen in jedem Unternehmen bei der Rechnungstellung beachtet werden. Doch auch bei Eingangsbelegen ist zu prüfen, ob alle gesetzlich geforderten Mindestbestandteile enthalten sind, ansonsten kann kein Vorsteuer-Abzug geltend gemacht werden.

Folgende Mindestbestandteile fordert das Umsatzsteuerrecht im Normalfall:

Rechnung

 

(ab € 250 brutto)

Kleinbetrags-rechnungen

(bis € 250 brutto)

vollständige Namen und Anschrift und

 

 

  • des leistenden Unternehmers

ja

ja

  • des Leistungsempfängers,

ja

nein

die Steuernummer oder USt-ID-Nummer des leistenden Unternehmers

ja

nein

das Rechnungsdatum

ja

ja

Rechnungsnummer (= fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung einmalig vergeben wird)

ja

nein

Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Leistungsbeschreibung bei Dienstleistungen

ja

ja

Lieferungs-/Leistungsdatum

ja

nein

Entgelt

 

 

  • Gesamtentgelt

ja

ja

  • nach unterschiedlichen Steuersätzen aufgeschlüsselt

ja

nein

anzuwendender Steuersatz

ja

ja

Steuerbetrag

ja

nein



Besonderheiten bei der Abrechnung von Anzahlungen

Anforderungen:

Grundsätzlich sind für Anzahlungsrechnungen die selben Grundsätze wie für „normale“ Rechnungen zu beachten. Das voraussichtliche Lieferungs/- und Leistungsdatum ist anzugeben.

Wenn in der Schlussrechnung die Anzahlungen verrechnet werden, ist es wichtig, die Umsatzsteuer nicht doppelt auszuweisen. Das heißt, der auf die Anzahlung entfallende Steuerbetrag muss mit in Abzug gebracht werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Beispiel einer Schlussrechnung:

Kauf einer Produktionsmaschine zum Gesamtpreis von € 595.000, Anzahlungen zu je € 119.000 werden am 08.04., 09.05. und 13.07. geleistet. Die Lieferung erfolgt am 15.08.2016.

 

Rechnung Nr. 153904                                                                    Rosenheim, 15.08.

Anzahlungen vereinnahmt am 08.04., 09.05. und 13.07.
Das Lieferungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum.

Artikel

Menge

Steuersatz

Einzelpreis

Gesamt netto €

Produktionsmaschine

1

 

19 %

500.000,00

500.000,00

 

Entgelt insgesamt

500.000,00

 

zzgl. Umsatzsteuer

  95.000,00

 

Gesamtpreis brutto

 

595.000,00

 

 

 

Abschlagszahlungen netto

300.000,00

 

Darauf entfallende Umsatzsteuer

  57.000,00

 

Abschlagszahlungen brutto

 

357.000,00

 

 

 

Verbleibende Restzahlung

 

238.000,00

Bitte beachten Sie:

In Einzelfällen und bestimmten Branchen können weitere Anfordernisse bei der Rechnungsstellung relevant sein. Sprechen Sie uns an, wenn Fragen und Unklarheiten bestehen.

Für die praktische Handhabung können Sie unseren kostenlosen Flyer zur Rechnungsstellung online oder telefonisch anfordern.