Direktverbrauch bei Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, ergaben sich umfassende Neuerungen im Vergleich zu Altanlagen. Wesentlicher Änderungspunkt ist, dass bei Neuanlagen lediglich der tatsächlich eingespeiste Strom vergütet wird. Bis zu obigem Datum wurde in der Regel der komplett erzeugte Strom eingespeist und vergütet.

Die Neuregelung hat zur Folge, dass der Direktverbrauch (= selbst verbrauchter Strom) in den meisten Fällen nicht dokumentiert wird. Für steuerliche Zwecke ist jedoch der Direktverbrauch zum 31.12. jeden Jahres erforderlich.

Grundlage für diese Berechnung sind die Größen „eingespeister Strom“ und „gesamt produzierter Strom“. Wie diese Größen festgestellt werden, hängt von den technischen Gegebenheiten der jeweiligen Photovoltaikanlage ab.

Die Menge des eingespeisten Stroms stellt regelmäßig kein Problem dar. Jeder Photovoltaikanlagenbesitzer ist neugierig auf seine eingespeiste Strommenge. Außerdem muss diese an den Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Wie der gesamt produzierte Strom nun weiter ermittelt wird, hängt davon ab, welche Zähler vorhanden sind:

Wir empfehlen Ihnen daher, die produzierte Strommenge zum Stichtag 31.12. von Ihrem Zähler/Wechselrichter abzulesen, um eine richtige Ermittlung Ihres Direktverbrauchs durchführen zu können.


Tipp

Notieren Sie sich den erzeugten Strom einfach monatlich auf Ihrer bereits vorhandenen Liste für den eingespeisten Strom.