Familienpool
Der Familienpool ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft, in die Senioren Privatvermögen – Immobilien, Wertpapierdepots usw. – einbringen. An dieser Gesellschaft werden nach der Gründung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Kinder/Enkelkinder oder andere Angehörige beteiligt. Eigentümer dieses Vermögens ist dann die Gesellschaft – also der Familienpool – mit der Folge, dass die beteiligten Gesellschafter über die einzelnen Vermögensgegenstände nicht verfügen können. Die Gesellschafter können lediglich über ihren Gesellschaftsanteil verfügen, wenn Voraussetzungen, die die Senioren im Vertrag vorgeben, erfüllt sind. Beim Familienpool wird somit zu Lebzeiten der Senioren auf die nachfolgende Generation Vermögenssubstanz übertragen – die Verwaltung des Vermögens und die Erträge bleiben jedoch trotz der Vermögensübergabe ganz oder teilweise bei den Senioren.
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