Der Familienpool - eine interessante Gestaltungsmöglichkeit für die Übertragung von Familienvermögen

Die Übergabe des Familienvermögens an die nächste Generation stellt die Eltern oft vor erhebliche Probleme. Nicht selten scheitern Vermögensübergaben an folgenden Fragen:

Viele dieser Fragen lassen sich durch die Gründung einer so genannten vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft (Familienpool) lösen. Dabei gründen die Eltern eine Gesellschaft, in der dann das Familienvermögen – Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere usw. – eingebracht wird und dann die Kinder mit entsprechenden Prozentsätzen an dieser Gesellschaft beteiligt werden. Um alle steuerlichen Freibeträge auszunutzen, kann auch Enkeln an diesem Gesellschaftsvermögen bereits eine Beteiligung ermöglicht werden.

In der Regel wird diese Gesellschaft noch von den Eltern verwaltet, wobei bestimmt werden kann, welches der Kinder nach dem Ableben der Eltern die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen soll. Unabhängig vom Anteil am Vermögen in dieser Gesellschaft können die Erträge verteilt werden. So können sich die Eltern ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter sichern.

Durch Ausnutzung aller schenkungsteuerlichen Freibeträge kann schrittweise die Beteiligungsquote der Kinder erhöht werden und so eine steueroptimale Übergabe stattfinden.

Durch geeignete Regelungen im Gesellschaftsvertrag wird sichergestellt, dass – im Unterschied zur Erbengemeinschaft – das Vermögen nicht auf Druck eines Einzelnen veräußert werden muss. Des Weiteren kann geregelt werden, dass zum Beispiel im Falle des Vorversterbens oder sonstiger Krisensituationen (Insolvenz, Drogensucht usw.) das Vermögen an die Eltern zurückfällt.

Entscheidend bei der Gründung eines solchen Familienpools ist aber die rechtzeitige Ausarbeitung von wasserdichten Übergabe- und Versorgungsverträgen durch Spezialisten. Bewährt hat sich hierbei die intensive Zusammenarbeit von Steuerberater und Notar