Erben und Schenken

An der Vererbung seines Vermögens kann kein Mensch etwas ändern – Der Tod stellt an jeden von uns die ganz klare Frage, wer erhält mein Vermögen, das heißt, wer ist mein Rechtsnachfolger.

An die Sicherheit dieser Tatsache schließt sich auch das deutsche Steuerrecht durch eine Erbschaftsteuer an, die identisch mit der Schenkungsteuer ist.

Obwohl im Staatshaushalt die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit einem jährlichen Aufkommen von ca. 4,3 Mrd. Euro nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann sie den Einzelnen, sofern die vorhandenen Freibeträge nicht ausreichen oder bereits ausgeschöpft sind, empfindlich treffen.

In der Öffentlichkeit wird die Erbschaftsteuer gelegentlich als Dummensteuer bezeichnet, nachdem bei einer rechtzeitigen und richtigen Planung hier Erbschaftsteuer in erheblichem Umfang eingespart werden kann.

Unabhängig von dieser Tatsache sollte rechtzeitig und richtig die Vermögensnachfolge geregelt werden, nachdem die gesetzlichen Regelungen für das Vererben von Vermögen in den meisten Fällen nicht zufriedenstellend sind.

Für die Bereiche Vermögensübertragung unter Lebenden, Gestaltung eines Testaments und Beeinflussung der Schenkung- und Erbschaftsteuer wollen wir Ihnen in dieser Rubrik durch laufende Artikel, Tipps und Hinweise geben – es handelt sich überwiegend um Erfahrungstatsachen aus der Praxis und um Hinweise aus Gesetz und Rechtsprechung.

Faktische Erhöhung der Schenkung- und Erbschaftsteuer seit 01.01.2023 (23.04.2024)
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