Immobilienbewertung bei Schenkung und Erbschaft

Seit 2009 erfolgt die Bewertung der Grundstücke für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach verschiedenen Verfahren. Dies ist jeweils von der Grundstücksart abhängig. Es müssen detaillierte Grundstückwertermittlungen durchgeführt werden. Wie sich der Wert konkret ermittelt, kann nicht mehr pauschal dargestellt werden, sondern unterliegt einer ausführlichen Berechnung, die von verschiedensten Wertfaktoren abhängig ist.

In den folgenden Schaubildern werden die Berechnungskriterien zusammengefasst:

Objekt-arten

Vergleichswertverfahren

Sachwertverfahren

Ertragswertverfahren

Eigentumswohnungen, Teileigentum und

Ein- und Zweifamilienhäuser

Eigentumswohnungen,

Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern kein Vergleichswert vorhanden ist

Mietwohngrundstücke

Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermittelt lässt

Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermittelt lässt

 

Bewertungs-methodik

Vergleichswertverfahren

Sachwertverfahren

Ertragswertverfahren

Kaufpreis vergleichbarer Grundstücke.

 

Da dieser jedoch häufig nicht vorhanden ist, kommt im Regelfall das Sachwertverfahren zur Anwendung.

Grundstückswert

Grundstückswert

(= Bodenrichtwert x m²)

(= Bodenrichtwert x m²)

+ Gebäudesachwert

+ Gebäudeertragswert

(= Bruttogrundfläche x Regelherstellungskosten pro m²)

((Jahresmiete

- Bewirtschaftungskosten

- Bodenwertverzinsung)

x Vervielfältiger

(0,97 bis 31,6))

x Wertzahl (0,3 bis 1,4)

Beispiel:

Ein 6-Familienhaus in Bad Aibling mit 6 identischen Wohnungen je 70 m², Baujahr 1990, Grundstück 1.500 m², Nettokaltmiete pro Wohnung monatlich 650 €, Grundstücksanteil je Wohnung = 250 m²

Vergleichswertverfahren

Sachwertverfahren

Ertragswertverfahren

Aufteilung in Eigentumswohnungen, Vergleichswert liegt vor

Aufgeteilt in Eigentumswohnungen, kein Vergleichswert

Bewertung sofern das Haus nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist

Kaufpreis der identischen Nachbarwohung im 6-Familienhaus

Grundstückswert

Grundstückswert

250 m² x 400 € = 100.000€

1.500 m² x 400 € = 600.000€

+ Gebäudesachwert

+ Gebäudeertragswert

180.000 € x 6 Wohnungen

978 € x 108 m² (70m² x 1,55) -30.367 (Altersabschlag)

= 75.257€

Nettojahreskaltmiete 46.800€

- Bewirtschaftungskosten 10.764€

- Bodenverzinsung 30.000€

= 6.036€

100.000 + 75.257 =175.257€

x Wertzahl (abhängig vom Bodenrichtwert und Gebäudesachwert)

x Vervielfältiger 18,76 €

(abhängig vom Baujahr und Bodenzins)

x 1,10

= 113.235€

= 192.782€

 

x 6 Wohnungen

 

= 1.080.000 €

= 1.156.692€

= 713.235€

Aus dem Beispiel wird ersichtlich, dass sich für das gleiche Wohnhaus je nach Bewertungsverfahren sehr unterschiedliche Werte ergeben können. Dabei besteht jedoch kein Wahlrecht der Bewertungsmethode, sondern diese ist allein davon abhängig, ob das Mehrfamilienhaus laut Grundbuch in Teileigentum aufgeteilt wurde oder nicht.

Dementsprechend könnte die Entscheidung das Wohnhaus zunächst nicht in Teileigentumseinheiten aufzuteilen einen schenkungsteuerlichen Vorteil haben. Das Ergebnis des Beispiels ist jedoch nicht generell übertragbar. Es wäre auch denkbar, dass z.B. bei sehr hohen Mieten das Ertragswertverfahren zu einem höheren Wert führt.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, zunächst vorab eine Bewertung seiner Immobilie nach dem Schenkungsteuergesetz vornehmen zu lassen, sofern man sich mit dem Gedanken befasst in näherer Zukunft ein Grundstück teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übergeben.