Mitten aus dem Leben gerissen...

Ab und zu kann man diesen Text in einer Todesanzeige finden – und das kann auch einen Unternehmer betreffen.

Für einen solchen Notfall sollte der Unternehmer zumindest folgende Maßnahmen durchgeführt haben: 

  1. Erteilung einer notariellen Generalvollmacht zur Weiterführung des Unternehmens an eine dafür qualifizierte Person.
  2. Im Testament – das hoffentlich schon vorhanden ist – sollte auf die spezielle Unternehmenssituation eingegangen werden. Hier ist insbesondere die Frage zu beantworten:
    Wer erbt das Unternehmen und ist dieser dazu überhaupt geeignet?
  3. Sind minderjährige Kinder vorhanden – dann ist abzuklären, wer vertritt diese Kinder (nicht immer automatisch der überlebende Ehegatte)?
  4. Sind für die Hinterbliebenen alle wichtigen Unterlagen, Dokumente usw. vorhanden (Versicherungspolicen, Kreditkarten-Unterlagen, Verträge, Notarurkunden, Darlehensverträge, Beteiligungsverträge usw. - Notfall-Mappe)?
  5. Ist geregelt, dass die notarielle Generalvollmacht auch über den Tod hinaus gilt?
  6. Für Vermögen/Beteiligungen im Ausland:
    Ist berücksichtigt, dass dafür ausländische Rechtsordnung gilt?
  7. Für besonders schwere Krankheiten:
    Gibt es eine Betreuungsverfügung, in der geregelt ist, wer Betreuer ist und die Betreuungsaufgaben eventuell auf mehrere Personen aufzuteilen?
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